Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 24.03.1993 - 1 K 14/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Wohnbaufläche; Geschoßflächenzahl; Erhaltungsgebot; Waldflächen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Wohnbaufläche; Geschoßflächenzahl; Erhaltungsgebot; Waldflächen
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 24.03.1993 - 1 K 14/90
- BVerwG, 18.03.1994 - 4 NB 24.93
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91
Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.1993 - 1 K 14/90
Grundsätzlich gehört das Interesse, von zusätzlichem Verkehrslärm verschont zu werden, gerade für Grundstückseigentümer in Wohngebieten zu den abwägungsbeachtlichen Belangen, zumal die Rechtsordnung dem Schutz der Wohnruhe vor Verkehrslärm durch vielfältige Regelungen Rechnung trägt (vgl. Urt. d. Sen. v. 29.11.1990 - 1 OVG C 16/88 - 1-11593 - BVerwG, Beschl. v. 19.2. 1992 - 4 NB 11.91 -, DVBl 1992, 1099).Ein Eigentümer eines Grundstücks am Rande einer Stadt von der Größenordnung von ..., die im Ausstrahlungsbereich von Hamburg mit guten Verkehrsverbindungen dorthin liegt, muß naturgemäß eher mit Änderungen der Verkehrsverhältnisse aufgrund der Beplanung der Nachbarschaft rechnen als der Eigentümer eines Grundstücks in dörflicher Lage (vgl. dazu Urt. d. Sen. v. 29.11.1990 - 1 OVG. C 16/88 - u. Beschl. d. BVerwG über die Nichtvorlagebeschwerde v. 19.2. 1992 - 4NB 11.91 -, DVBl 1992, 1099).
- BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72
Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.1993 - 1 K 14/90
Nach der Rechtsprechung des BVerwG (Beschl. v. 9.1.1979 - 4 N 1.78 u.a. -, BVerwGE 59, 87 = DVBl 1980, 233) ist ein Nachteil im Sinne des § 47 Abs. 2 VwGO gegeben, wenn der Antragsteller durch den Bebauungsplan oder dessen Anwendung negativ, d.h. verletzend, in einem Interesse betroffen wird, bzw. in absehbarer Zeit betroffen werden kann, das bei der Entscheidung über den Erlaß oder den Inhalt dieses Bebauungsplanes als privates Interesse des Antragstellers in der Abwägung berücksichtigt werden mußte, das also zum notwendigen Abwägungsmaterial im Sinne der Rechtsprechung des BVerwG (Urt. v. 5.7. 1974 - 4 C 50.72 -, BVerwGE 45, 310 [BVerwG 05.07.1974 - IV C 50/72] = DVBl 1974, 767 [BVerwG 05.07.1974 - IV C 50/72] ) gehörte. - BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78
Satzungserlaß
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.1993 - 1 K 14/90
Nach der Rechtsprechung des BVerwG (Beschl. v. 9.1.1979 - 4 N 1.78 u.a. -, BVerwGE 59, 87 = DVBl 1980, 233) ist ein Nachteil im Sinne des § 47 Abs. 2 VwGO gegeben, wenn der Antragsteller durch den Bebauungsplan oder dessen Anwendung negativ, d.h. verletzend, in einem Interesse betroffen wird, bzw. in absehbarer Zeit betroffen werden kann, das bei der Entscheidung über den Erlaß oder den Inhalt dieses Bebauungsplanes als privates Interesse des Antragstellers in der Abwägung berücksichtigt werden mußte, das also zum notwendigen Abwägungsmaterial im Sinne der Rechtsprechung des BVerwG (…Urt. v. 5.7. 1974 - 4 C 50.72 -, BVerwGE 45, 310 [BVerwG 05.07.1974 - IV C 50/72] = DVBl 1974, 767 [BVerwG 05.07.1974 - IV C 50/72] ) gehörte. - OVG Niedersachsen, 01.06.1990 - 1 K 7/89
Änderung; Bebauungsplan; Blick; Gebäude; See; Abwägung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.1993 - 1 K 14/90
Der Senat hat Einschränkungen der Aussicht als Nachteil im Sinne von § 47 VwGO nur dann angesehen, wenn sich aus der örtlichen Situation und der Vorgeschichte einer Planung ergab, daß den Bauherren eines Plangebietes der durch die Geländeverhältnisse gebotene Vorteil der Aussicht auf eine besonders reizvolle Landschaft, etwa einen See, nach den Absichten des Plangebers zugute kommen sollte (Beschl. v. 30.6. 1987 - 1 OVG C 19/86 -, BRS 47 Nr. 13; Urt. v. 1.6. 1990 - 1 K 7/89 -, BRS 50 Nr. 52). - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.06.1987 - 1 C 19/86
Änderung; Bebauungsplan; Dach; Reparatur; Antrag; Flachdach
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.1993 - 1 K 14/90
Der Senat hat Einschränkungen der Aussicht als Nachteil im Sinne von § 47 VwGO nur dann angesehen, wenn sich aus der örtlichen Situation und der Vorgeschichte einer Planung ergab, daß den Bauherren eines Plangebietes der durch die Geländeverhältnisse gebotene Vorteil der Aussicht auf eine besonders reizvolle Landschaft, etwa einen See, nach den Absichten des Plangebers zugute kommen sollte (Beschl. v. 30.6. 1987 - 1 OVG C 19/86 -, BRS 47 Nr. 13;… Urt. v. 1.6. 1990 - 1 K 7/89 -, BRS 50 Nr. 52).